Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung
der betroffenen Person einholen, dient die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines
Auftrages/Vertrages erforderlich ist, dient die DSGVO als Rechtsgrundlage.
Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich sind.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer
anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich
machen, dient die DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens
oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grund-
freiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient die DSGVO
als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Für weiterführende und/oder ergänzende Fragen stehen wir Ihnen
jederzeit und gerne zur Verfügung.
Heyd-Zahntechnik